Neues Bauvertragsrecht endgültig beschlossen
Mit der ab 01.01.2018 geltenden Reform des Bauvertragsrechts werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt. Kernpunkte der Neuregelung sind:
- Einführungen von Regelungen über nachträgliche Änderungen am Auftragsumfang, u.a. ein Anordnungsrecht des Bestellers, wenn die Vertragsparteien nicht innerhalb von 30 Tagen Einvernehmen über die Änderung erzielt haben
- Änderung und Ergänzung der Regelung zur Abnahme.
- Normierung der Kündigung aus wichtigem Grund
- Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers (beim Verbraucherbauvertrag)
- Verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit (beim Verbraucherbauvertrag)
- 2-wöchiges Widerrufsrecht für den Besteller (beim Verbraucherbauvertrag)
- Einführung spezieller Baukammern an den Landgerichten, um Bauprozesse zu beschleunigen