Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Väterrechte
In einem Urteil vom 15.01.2015 entschieden die Straßburger Richter, daß eine Verletzung des Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) vorliege, wenn der Vater trotz einer gerichtlichen Umgangsregelung keine Möglichkeit gehabt habe, seinen Anspruch umzusetzen und somit seinen Sohn aufwachsen zu sehen.
Der EGMR rügte auch die überlange Verfahrensdauer und sprach dem Vater eine Entschädigung für seine immateriellen Schäden zu. Der EGMR stärkt durch seine Entscheidung erneut das Recht der leiblichen Väter, ihre Kinder auch gegen den Willen der Mutter regelmäßig zu treffen.