Flugverspätungen – auf die Reihenfolge kommt es an
Der BGH hat entschieden, dass eine zunächst geltend gemachte Ausgleichszahlung nach der sogenannten Fluggastrechteverordnung, die Fluggäste bei Flugverspätungen gegenüber der Fluglinie geltend machen, auf eine später von dem Fluggast deswegen gegen seinen Reiseveranstalter geltend gemachte Reisepreisminderung anzurechnen ist. Im umgekehrten Fall gilt dies jedoch nach einer Entscheidung des AG Frankfurt am Main nicht. Obergerichtlich ist dieser Fall aber nicht geklärt. Ob insoweit die Ansicht des AG Frankfurt am Main Bestand haben wird, ist nicht sicher, zumal die Entscheidung umstritten ist.