Kündigung wegen Mindestlohnforderung unwirksam
Ein als Hausmeister beschäftigter Arbeitnehmer hatte einen Stundenlohn von 5,19 € erhalten. Er forderte von seinem Arbeitgeber die Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
Ein als Hausmeister beschäftigter Arbeitnehmer hatte einen Stundenlohn von 5,19 € erhalten. Er forderte von seinem Arbeitgeber die Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.
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